• bei gesetzlich versicherten Patienten über Versicherungskarte und Überweisungsschein
• bei privat versicherten Patienten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
• bei Selbstzahlern analog zu GOÄ
Psychotherapeutische Behandlungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.
Partnertherapien werden von keiner Krankenkasse übernommen.