•    bei gesetzlich versicherten Patienten über Versicherungskarte und Überweisungsschein
•    bei privat versicherten Patienten gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
•    bei Selbstzahlern analog zu GOÄ

Psychotherapeutische Behandlungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.

Partnertherapien werden von keiner Krankenkasse übernommen.